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Organisation & Verwaltung

Um Organisation & Verwaltung im lbpm kümmert sich Ellen Svoboda:
Tel. 0931-9916289 , Fax 0931-9916279, Email: mail@lbpm.de,
Bürozeiten sind montags und donnerstags von 10:30 bis 12:00 Uhr.

Damit verfügt der Verband über eine zusätzliche Anlaufstelle in Nordbayern, welche den bisherigen Service für Mitglieder, neue Interessenten und Kooperationspartner ergänzt und ausweitet.
Regionalspot des lbpm e.V. in Hilpoltstein

Sonntag, der 05. Februar 2012, von 13 bis17h

Residenz Hilpoltstein
Kirchenstraße 1
91161 Hilpoltstein
Der Landesverband Bayerischer Privatmusikinstitute e.V. präsentiert seinen 13. Regionalspot.

Besuchen Sie diese kostenfreie Informationsveranstaltung für private Musikschulleiter.
Das aktuelle Thema "Zusammenarbeit mit Schulen" wird in mehreren Berichten aus erster Hand erläutert werden.
Nutzen Sie im Anschluss die Fragerunde für weitere Einzelheiten.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung steht Ihnen Frau Ellen Svoboda in der Geschäftsstelle des lbpm e.V. unter mail@lbpm.de und Tel.: 0931 - 991 62 89 zur Verfügung.

Regionalspot für Inhaber privater Musikinstitute

am 16.10.2011
in Aschaffenburg

In jedem Frühjahr informieren sich private Musikschulleiter auf der Frankfurter Musikmesse über Neues aus der Branche. Dort steuern sie dann den Messestand des Bundesverbands Deutscher Privatmusikschulen e.V. an, dessen Besucherzahlen von Jahr zu Jahr steigen. Offene Fragen rund um die private Musikpädagogik kann das kompetente Team meistens gleich an Ort und Stelle beantworten.

Erstmalig präsentiert Ihnen der Landesverband Bayerischer Privatmusikinstitute e.V. am 16.10.2011 die Gelegenheit, sich im Rhein-Main-Gebiet über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

Wir wenden uns gleichermaßen an interessierte Inhaber aus dem Großraum Aschaffenburg wie auch an jene, die es erst werden wollen. Neben unseren fränkischen Mitgliedern begrüßen wir auch Gäste aus Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz, die immer schon einmal erfahren wollten, welche Vorteile unser Fachverband regional und deutschlandweit zu bieten hat.

Machen Sie mit uns den Check, ob Ihr Institut schon jetzt ausreichend gerüstet ist, um später ungehindert expandieren zu können. Treffen Sie Ihre Kollegen und nehmen Sie am Erfahrungsaustausch teil.

Durch die finanzielle Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst kann der LBPM e.V. für diese und weitere Veranstaltungen seine Fortbildungen und Beratungen zur Existenzgründung im Jahr 2011 deutlich ausweiten. Bitte nutzen Sie diese vorläufig befristete Chance und teilen uns Ihren Fortbildungs- und Beratungsbedarf möglichst zeitnah mit.

Sonntag, der 16.10.2011, 12 bis 17 Uhr

Schloss Johannisburg, Restaurant Schlossweinstuben
Gewölbestube

Schlossplatz 4
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021-12440

www.schlossweinstuben.de

Für weitere Informationen und zur Anmeldung steht Ihnen die Geschäftsstelle des LBPM e.V. unter mail@lbpm.de sowie unter
Tel.: 0931 – 991 62 89 zur Verfügung. Frau Ellen Svoboda freut sich auf Sie.

LBPM e.V. präsentiert
Regionalspot in München

20. März 2011 um 13 Uhr

im Maximilianeum,
Max-Planck-Str. 1
81675 München.
LBPM e.V. präsentiert Regionalspot in München

Informationsveranstaltung für freiberufliche Musikschulen und Musiklehrer

Besuchen Sie den 11. Regionalspot des Landesverbands Bayerischer Privatmusikinstitute e.V. am 20. März 2011 um 13 Uhr in München.
Unter der Schirmherrschaft der Landtagspräsidentin Frau Barbara Stamm bieten Ihnen hochkarätige Vorträge im Maximilianeum eine Gelegenheit zur Diskussion und zum persönlichen Gedankenaustausch.

„Kreative Potentiale wirtschaftlich nutzen“
Jürgen Enninger, der regionale Ansprechpartner der Initiative Kultur- & Kreativwirtschaft des Bundes, erläutert sein Angebot kostenfreier Orientierungsberatungen an zehn bayerischen Standorten.

„Mitarbeiterentwicklung bei Freiberuflern“
Peter Thies, selbst Inhaber einer Musikschule und eines Musikhauses mit 25 Angestellten, 130 freiberuflichen Lehrern und 5000 Schülern, liefert praxisnahe Lösungen.

„Motivation! Motivation?“
Langfristiger Erfolg liegt in der Verantwortung der Führungskräfte, dies gilt beginnend bei der Ensembleleitung bis zur Unternehmensführung. Damit die vorhandenen Potentiale genutzt werden können, muss die Motivation gefördert und demotivierendes Verhalten vermieden werden.
Prof. Asmus J. Hintz lehrt am Institut für Kultur- und Medienmanagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung steht Ihnen Frau Ellen Svoboda in der Geschäftsstelle des LBPM e.V. unter mail@lbpm.de sowie unter Tel.: 0931 – 991 62 89 zur Verfügung.


Forderungen des Landesverbandes
Bayerischer Privatmusikinstitute e.V.
(lbpm e.v.)
zur öffentlichen Förderung der musikalischen
Kinder- und Jugendbildung
durch den Freistaat Bayern
und die bayerischen Kommunen.

1) Alle Musikschülerinnen und -schüler in Bayern, egal ob bei privaten Musikschulen oder Musikinstituten oder bei solchen in öffentlicher Trägerschaft sollen ausschließlich von hochqualifizierten Musikern oder Musikpädagogen und damit fachlich und qualitativ einwandfrei unterrichtet werden.

2) Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz und um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen alle Musikschüler, also auch die, die in Musikschulen oder Musikinstituten privatwirtschaftlicher Trägerschaft unterrichtet werden, in die öffentliche Förderung einbezogen werden (siehe z.B. Musikschulgesetz Sachsen-Anhalt vom 17.02.06 (GVBl LSA 2006, S. 44).

3) Die Art. 75 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) und 69 Abs. 2 der Bayer. Landkreisordnung (BayLKrsO) begrenzen die beiden kommunalen Gebietskörperschaften bei der Vermietung von kommunalen Gebäuden ausschließlich zur Sicherung preiswerten Wohnens und zur Sicherung der Existenz kleiner und ertragsschwacher Gewerbebetriebe. Sie sind zu ergänzen „... und zur Förderung und Unterbringung von privaten und öffentlichen Kultur- und Bildungseinrichtungen“.

4) Die gängige Praxis die den Regierungen im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht gem. Art. 114 BayEUG obliegende Überprüfung privater Musikschulen, auf den VBSM zu übertragen, ist wegen der dort zu unterstellenden fehlenden verbandspolitischen Neutralität unzulässig und deshalb sofort zu ändern. Denkbar wäre allenfalls ein paritätisch besetztes Prüfungsgremium.

5) Der Bayerische Musikrat soll strikt auf seine Neutralität bei der Vertretung aller bayerischen Musikschulen oder Musikinstituten und bei seinen fachlichen Empfehlungen an Staat und Kommunen achten.

6) Der Bayer. Musikrat soll darauf hinwirken, dass der Freistaat und die Kommunalen Spitzenverbände (Bayer. Städtetag, Bayer. Landkreistag und Bayer. Gemeindetag) auf die Förderung des Staates und der Spitzenverbände untereinander abgestimmte Förderrichtlinien (oder Förderempfehlungen) erlassen, damit alle bayerischen Kinder und Jugendlichen die gleiche Förderung bei qualifiziertem Musikunterricht erhalten.

7) Die öffentliche Förderung soll grundsätzlich und ausschließlich zur Finanzierung des Unterrichts gewährt werden.

8)Um den Umstieg in ein alle Musikschulen oder Musikinstitute erfassendes Ausbildungsförderkonzept zu schaffen sollte der Bayer. Musikrat darauf hinwirken, dass in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis ein Musikschulbedarfsplan erstellt und Förderrichtlinien erlassen werden.

9) Alle musikpädagogischen Leistungsträger in einer Kommune sollen dort in einem gemeinsamen Dach (z.B. MusikschulNetzwerk) zusammengebunden werden. Dieses Gremium berät und unterstützt die Kommunen mit dem Ziel der allgemeinen und gleichen Förderung eines qualifizierten Musikunterrichts für alle Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

10) Der Bayer. Musikrat sollte alsbald ein zukunftsfähiges Konzept für den Musikunterricht durch öffentliche und private Musikschulen oder Musikinstituten im Zeichen des zunehmenden Ganztagsunterrichts an bayerischen Schulen entwickeln.